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Freitag, 24. Februar 12 um 19:52

Informationen zur KV-Wahl

 

Aufgrund vieler Nachfragen hier ein paar unsortierte Informationen zur Wahl.

  • Der neue Kirchenvorstand wird auf Beschluss des Kirchenvorstands - wie bisher auch - aus 8 Personen sowie unserem Pastor bestehen
  • Von den 8 Kirchenvorstehern werden 6 bei der Wahl am 18.März gewählt
  • 2 neue Kirchenvorsteher werden vom bisherigen Kirchenvorstand nach der Wahl vorgeschlagen und vom Kirchenkreisvorstand berufen. Die Berufenen sollten nicht aus dem Kreis der Wahlkandidaten kommen. Vorschläge für geeignete Kandidaten werden vom Kirchenvorstand, dem Wahlausschuss, der Kandidatenfindungskommission oder unserem Pastor gerne entgegen genommen.
  • Ergänzung: die beiden zu berufenden werden zwar vom bisherigen Kirchenvorstand vorgeschlagen. Es gibt aber dazu am (Achtung, Terminänderung:) 19. April 2012 um 19.30 Uhr eine Versammlung, auf der der bisherige Kirchenvorstand, die gewählten Kandidaten und der Gemeindebeirat über diese Kandidaten beraten und auch darüber abstimmen (Einladung erfolgt noch). Der Vorschlag wird dann zusammen mit dem Abstimmungsergebnis an den Kirchenkreisvorstand weiter gegeben. Letzterer wird vermutlich die beiden Kandidaten nicht berufen, wenn das Ergebnis der Abstimmung nicht eindeutig ist (das ist aber nur meine persönliche Vermutung).
  • Aus der Größe unserer Gemeinde und nach der Festlegung des Kirchenvorstands auf nur einen Wahlbezirk ergibt sich für uns:
  • Bei der Wahl hat jeder Wähler bis zu 4 Stimmen. Er kann jedem Kandidaten nur eine Stimme geben. Er kann natürlich auch weniger als 4 Stimmen abgeben. Bei Abgabe von mehr als 4 Stimmen oder mehr als einer Stimme für einen Kandidaten ist der Stimmzettel ungültig.
  • Es gibt 9 Kandidaten für die 6 Plätze, wie auch aus der Sonderausgabe des Gemeindebriefes ersichtlich.
  • Die Kandidaten werden am Sonntag eine Woche vor der Wahl, also am 11.März, nochmals im Gottesdienst vorgestellt. Danach besteht beim Kirchenkaffee auch die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme.
  • Bei Bedarf können Unterlagen zur Briefwahl im Gemeindebüro beantragt werden. Diese Unterlagen bestehen aus einem Briefwahlschein, einem Wahlbriefumschlag, dem Stimmzettelumschlag und dem Stimmzettel selbst. Der Briefwahlschein enthält auch Erläuterungen, wie damit genau zu verfahren ist. Beantragen kann man diese Unterlagen bis spätestens zum 15.März, also drei Tage vor der Wahl.
  • Am Wahltag gibt es ein buntes Programm mit vielen Beteiligten und Aktionen (siehe auch Sonderausgabe des Gemeindebriefes, letzte Seite). Der Wahl fern zu bleiben sollte man sich deshalb wirklich gut überlegen.....
  • Der neue Kirchenvorstand wird dann nach Berufung der 2 zusätzlichen Mitglieder durch den Kirchenkreisvorstand, Ablauf aller Beschwerdefristen gegen die Wahl etc. im Juni in sein Amt eingeführt.

Natürlich alles ohne Gewähr, ich bin schließlich kein Jurist...

A.Höh, Mitglied im Wahlausschuss